jhs Rechtsanwälte
Kompetent an Ihrer Seite

Verkehrsrecht

Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen gegenüber den Unfallbeteiligen und deren Haftpflichtversicherung übernehmen wir die Vertretung.

Wichtig: Hat der Gegner den Unfall verschuldet, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, Ihre Anwaltskosten zu übernehmen.


Immer häufiger versuchen die gegnerischen Haftpflichtversicherungen den Schaden durch eigene Gutachten – und nicht durch einen unabhängigen Gutachter – beurteilen zu lassen. Hiermit soll erreicht werden, dass Sie als Geschädigter keinen eigenen Anwalt mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen betrauen, der in vielen Fällen mehr Schadenspositionen (Höhe der Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachtergebühren usw.) durchsetzt, als die Haftpflichtversicherung bereit ist zu zahlen. Bei gesundheitlicher Beeinträchtigung in Folge eines Verkehrsunfalls bieten die Haftpflichtversicherungen in der Regel keine freiwilligen Zahlungen von Schmerzensgeld an. In diesen Fällen kennen wir die einschlägige Rechtsprechung und können so das für Sie höchstmögliche Schmerzensgeld fordern.